Oldtimeruntersuchung
Ihr Fahrzeug wird 30 Jahre alt oder ist älter?
Sie haben die Möglichkeit für Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine positive Begutachtung Ihres Fahrzeuges nach § 23 StVZO in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung.