Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Wildschaden, Brand- und Diebstahlschaden etc. (Teilkaskoschaden) erstellen wir für Sie gerne ein neutrales und unabhängiges Schadengutachten.
Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. In einem Kaskoschadenfall hat der Versicherer das Recht einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Sofern Ihre Versicherung damit einverstanden ist, werden wir gerne für Sie tätig.