Sie sind unverschuldet in einem Unfall verwickelt? Was ist zu tun?
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Sie vereinbaren einen Termin und wir ermitteln unabhängig und kompetent die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug. Dieses erfolgt in der Regel noch am gleichen Tag.
Ab einer Schadenhöhe von 750,00 Euro empfehlen wir Ihnen dringend ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen:
Sie dokumentieren den Schaden und sichern Ihre Beweise.
Im Rahmen unserer Beauftragung ermitteln oder legen wir für Sie fest (falls erforderlich):
- die Höhe des Schadens
- den Reparaturweg
- die Wertminderung
- den Wiederbeschaffungswert
- den Restwert
- die Mietwagenklasse oder den Nutzungsausfall
Mit einem Gutachten erhalten Sie ein Dokument zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger, das Sie sowohl außergerichtlich als auch im Klageverfahren verwenden können.
Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter auch eine weitere Möglichkeit der Regulierung wählen: die fiktive Abrechnung.
Möchten Sie im Moment Ihr Fahrzeug nicht oder gar nicht instandsetzen lassen, haben Sie die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung, das heißt bei dieser Abrechnungsform haben Sie als Geschädigter das Recht auf Erstattung der Reparaturkosten gemäß Gutachten.
Unser Gutachten dient als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Wir empfehlen Ihnen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
In der Regel ist man als Geschädigter unerfahren mit der Geltungmachung seiner Ansprüche bei der Schadenabwicklung mit dem Versicherer.