Wiederkehrende Gasanlagenprüfung:
Falls Ihr Fahrzeug mit einer LPG- oder NCG-Gasanlage ausgerüstet ist, muss zur Durchführung der Hauptuntersuchung eine gültige Prüfbescheinigung vorgelegt werden bzw. im Rahmen der Hauptuntersuchung eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP durchgeführt werden.
Wir führen im Rahmen der Hauptuntersuchung diese GWP durch.