Anbauabnahmen:
Falls Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug wie z. B. Fahrwerksänderungen, Leistungsänderungen, Anbau von Karosseriebauteilen etc. vornehmen, kann es möglich sein, dass die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durchgeführt wird.
Für die Begutachtung ist es erforderlich, dass Sie ein gültiges Prüfzeugnis vorlegen können.
In vielen Fällen kann durch uns mit Zugriff auf die GTÜ-Prüfzeugnissuche nicht vorhandene Prüfzeugnisse, Teilegutachten etc. beschafft werden.