Abgasuntersuchungen:
Im Rahmen der Hauptuntersuchung muss eine gültige Abgasuntersuchung vorgelegt werden bzw. wird hierbei durchgeführt. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge die AU- bzw. AUK-pflichtig sind.
Aufgrund unseres mobilen Abgasgerätes haben wir die Möglichkeit auch Abgasuntersuchungen in Werkstätten durchzuführen, die nicht über dieses Gerät verfügen.
Selbstverständlich führen wir die Abgasuntersuchung auch in unserer Prüfstelle vor Ort durch.
Sollten Sie jedoch eine Abgasuntersuchungsbescheinigung zur Hauptuntersuchung beibringen wollen, so achten Sie bitte darauf, dass diese nicht älter als zwei Monate sein darf.